Aus Nacht zum Licht: Kirche und Freimaurerei sind keine Konkurrenten

Ein Interview des Freimaurerordens mit Msgr. Dr. mult. Michael H. Weninger lenkt den Blick auf ein Verhältnis, das lange von Misstrauen geprägt war – und das sich, betrachtet man die Quellen nüchtern, längst gewandelt hat.
Kaum ein Thema begleitet die Freimaurerei so hartnäckig wie die Frage nach ihrem Verhältnis zur katholischen Kirche. Wer heute an unsere Loge herantritt, bringt sie fast regelmäßig mit: „Darf ich als Katholik überhaupt Freimaurer sein?“ Ein aktuelles Interview mit Monsignore Dr. mult. Michael Heinrich Weninger, veröffentlicht auf der Website des Freimaurerordens, bietet auf diese Frage differenzierte und bemerkenswert klare Antworten.
Ein Autor zwischen den Welten
Weningers Biografie ist ungewöhnlich: österreichischer Diplomat und Priester, acht Jahre in der vatikanischen Kurie tätig, von 2001 bis 2007 Berater der EU-Kommissionspräsidenten Romano Prodi und José Manuel Barroso in Fragen des interreligiösen Dialogs, 2012 von Papst Benedikt XVI. in den Päpstlichen Rat für den Interreligiösen Dialog berufen. Er ist damit weder ein Außenstehender noch ein Apologet, sondern ein Kenner beider Häuser. Sein Buch „Aus Nacht zum Licht. Katholische Kirche und Freimaurerei im Ringen um Versöhnung“ führt die Arbeit seiner Dissertation „Weisheit. Stärke. Schönheit“ fort und legt den Dialogprozess quellengestützt offen.
Der kirchenrechtliche Befund
Der Kern von Weningers Argumentation ist juristischer Natur – und deshalb so belastbar. Der Codex Iuris Canonici von 1917 sah für den Beitritt zur Freimaurerei die Exkommunikation als Tatstrafe vor. Der geltende Codex von 1983 kennt diese Bestimmung nicht mehr. Weninger formuliert es zugespitzt:
„Im geltenden Kirchenrecht gibt es nicht einmal mehr eine Erwähnung der Freimaurerei und des Freimaurers.“
Die vielzitierte Erklärung der Glaubenskongregation vom 26. November 1983, wonach sich katholische Freimaurer „im Stand der schweren Sünde“ befänden, hat den Gesetzestext selbst nicht verändert. Maßgeblich bleibt Canon 1374 CIC/1983: Bestraft wird, wer einer Vereinigung beitritt, „die gegen die Kirche Machenschaften betreibt“. Genau das aber trifft auf die reguläre Freimaurerei nicht zu – und darin liegt die entscheidende Unterscheidung.
Regulär und irregulär – eine Unterscheidung, die zählt
Weninger differenziert konsequent zwischen regulärer und irregulärer Freimaurerei. Regularität bemisst sich für ihn an der Herkunft (regelkonforme Gründung) und an der Lehre: Anerkennung eines Höchsten Wesens und die Auflage der Bibel oder einer anderen heiligen Schrift im Tempel. Logen, die sich antireligiös, atheistisch oder ausdrücklich antikirchlich verstehen, fallen aus diesem Rahmen heraus – und nur für sie stellt sich die Frage nach Canon 1374 überhaupt.
Auch den häufigsten theologischen Einwand entkräftet Weninger: Die Anrufung des Großen Baumeisters aller Welten sei kein weltanschaulicher Weichspüler. Der jüdische Bruder denke dabei an Jahwe, der muslimische an Allah, der christliche an den dreifaltigen Gott. Es gehe
„nicht um einen Minimalkonsens, sondern um die Ermöglichung für jeden Freimaurer, seiner eigenen religiösen Überzeugung und seinem Glauben gerade als Freimaurer treu zu bleiben.“
Der Vorwurf des religiösen Relativismus sei daher „völlig unzutreffend“. Die Freimaurerei ist keine Religionsgemeinschaft, sie verkündet keine Heilslehre, sie spendet keine Sakramente. Sie ist ein Bund ethischer Arbeit am eigenen rauen Stein.
Die Wegmarken der Versöhnung
Der Weg dorthin ist keine Erfindung der Gegenwart. Das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) schuf mit seiner Öffnung „zur Welt von heute“ die Voraussetzung. Papst Paul VI. richtete drei Dialogsekretariate ein und betraute Franz Kardinal König – Konzilsvater, Religionswissenschaftler, Wiener Erzbischof – mit der Gesprächsführung. Ergebnis dieses internationalen Dialogs war 1970 die auf Schloss Lichtenau in Oberösterreich unterzeichnete Lichtenauer Erklärung, die Weninger als „Meisterwerk eines offenen, aber ergebnisorientierten Dialoges“ würdigt. König übergab sie Paul VI. persönlich – mit dem Auftrag weiterzumachen.
Dass der parallele „deutsche Sonderweg“ zwischen Deutscher Bischofskonferenz und Vereinigten Großlogen (1974–1980) scheiterte, verschweigt Weninger nicht. Sein nüchternes Urteil: Hier seien „zwei Welten aufeinander geraten, die zwar an Handlungsmotiven, Riten und Symbolen sehr viel Gemeinsames aufzuweisen haben, jedoch letztlich nicht zu einer gemeinsamen Sprache finden konnten.“ Ein Kommunikationsproblem also, kein Substanzproblem.
Was das für uns und die Suchenden bedeutet
Für den suchenden Katholiken zieht Weninger daraus praktische Folgerungen: Prüfe die eigene Motivation, informiere dich aus seriöser Literatur, sprich mit Brüdern der Loge, die du ansteuerst – und meide, was sich antikirchlich definiert. Sein Befund zur gelebten Frömmigkeit ist unmissverständlich:
„Der katholische Freimaurer wird nicht auch nur irgendeinen negativen Einfluß auf seine konkrete Sakramentenpraxis vorfinden.“
Das Logenleben könne sogar „Anregungen zu einem vertieften Glaubensleben“ geben.
Kein Wettbewerb, sondern zwei verschiedene Werkstätten
Genau hier liegt der Punkt, der uns als Loge am meisten berührt. Konkurrenz setzt voraus, dass zwei Anbieter dasselbe anbieten. Kirche und Freimaurerei tun das nicht. Die Kirche verkündet Heil, spendet Sakramente, lehrt verbindlich über Gott und den Menschen. Die Freimaurerei tut nichts davon. Sie stellt keine Glaubenssätze auf, sie ersetzt keinen Gottesdienst, sie fragt niemanden nach seinem Bekenntnis, um es zu korrigieren. Sie bietet einen Raum symbolischer Arbeit, in dem Menschen unterschiedlicher Überzeugung an ihrer sittlichen Vervollkommnung arbeiten – und in dem der Gläubige seinen Glauben mitbringt, statt ihn abzugeben.
Weninger nennt das Verhältnis „komplementär und kompatibel“. Das trifft es. Wer den Menschen besser machen will, hat genug zu tun; er braucht sich nicht am Werk der anderen zu reiben. Der Bruder, der sonntags zur Messe geht und werktags im Tempel am rauen Stein arbeitet, lebt keinen Widerspruch, sondern zwei einander ergänzende Formen desselben Bemühens: aus der Nacht zum Licht.
Kardinal Königs Wahlspruch, der Weningers Buch prägt, bleibt dafür der beste Maßstab: Veritati in caritate – in Wahrheit und Liebe.
Quelle: Interview mit Msgr. Dr. mult. Michael H. Weninger: „Aus Nacht zum Licht – Katholische Kirche und Freimaurerei im Ringen um Versöhnung“ (freimaurerorden.de)
https://www.freimaurerorden.de/interview-mit-mons-dr-mult-michael-h-weninger-aus-nacht-zum-licht-katholische-kirche-und-freimaurerei-im-ringen-um-versoehnung/
Michael H. Weninger: „Aus Nacht zum Licht. Katholische Kirche und Freimaurerei im Ringen um Versöhnung“, Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag, 25 Euro.
